- gewärtigen
- ge|wạ̈r|ti|gen 〈V. tr.; hat; geh.〉 etwas \gewärtigen etwas erwarten, auf etwas gefasst sein ● etwas zu \gewärtigen haben; wenn du das tust, hast du große Unannehmlichkeiten zu \gewärtigen
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ge|wạ̈r|ti|gen <sw. V.; hat (geh.):1. die Erfüllung eines bestimmten Anspruchs o. Ä. erwarten:von jmdm. nichts, keine Hilfe zu g. haben;<auch g. + sich:> von dieser Arbeit darfst du dir kein besonderes Lob g. (erwarten, versprechen).2. sich auf etw. Unangenehmes einstellen:eine Strafe, eine Anzeige, die Ausweisung zu g. haben.* * *
ge|wạ̈r|ti|gen <sw. V.; hat (geh.): 1. die Erfüllung eines bestimmten Anspruchs o. Ä. erwarten: von jmdm. nichts, keine Hilfe zu g. haben; wer Außerordentliches gewärtigt hatte, wurde enttäuscht (Th. Mann, Hoheit 126); <auch g. + sich:> von dieser Arbeit darfst du dir kein besonderes Lob g. (erwarten, versprechen); welche Reizungen und Erschütterungen man sich von einem Schriftwerke gewärtigt (Th. Mann, Krull 73). 2. sich auf etw. Unangenehmes einstellen: eine Strafe, eine Anzeige, die Ausweisung zu g. haben; man muss leider g., dass er nicht alt werden, sondern frühzeitig der Schwindsucht zum Opfer fallen wird (Th. Mann, Hoheit 173); <g. + sich:> die eingezogenen Lippen ... demonstrieren, wessen sich das Objekt der Kritik zu g. hat (Tucholsky, Werke I, 480). ∙ 3. ↑warten (1 a): Als man nun gewärtigte, welcher Käufer den höchsten Preis dafür bieten würde (Keller, Lachen 167).
Universal-Lexikon. 2012.